Corona Virus: Absage aller geplanten Vereinsaktivitäten bis einschließlich 10. Mai

Aufgrund der von der Bayerischen Staatsregierung verfügten Ausgangsbeschränkung, ist es nicht mehr zulässig in Gruppen Sport zu treiben. Ausgenommen sind sportliche Aktivitäten, die man alleine, mit dem Lebenspartner oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes unternimmt, ohne jede sonstige Gruppenbildung. Update: Ab 20. April ist Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Der RSV Traunreut sagt deshalb alle geplanten Vereinsaktivitäten wie Trainingsfahrten, Ausfahrten, etc. zunächst bis einschließlich 10. Mai 2020 ab.